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Totengedenken und Totenehrung

Bei jedem Schützenfest findet sich üblicherweise der Programmpunkt Totengedenken im Festablauf. Diese Tradition hat ihren Ursprung in den frühen Schützenbruderschaften des Mittelalters, die ähnlich wie religiöse Bruderschaften organisiert waren. In einer Zeit, als die Menschen davon ausgingen, dass Handlungen im Diesseits das Leben im Jenseits beeinflussten, bedeutete dies für die Mitglieder einer Bruderschaft, dass sie Sorge zu tragen hatten für das Seelenheil und das irdische Wohlergehen. Bei einer Schützenbruderschaft gab es jedoch einen entscheidenden Unterschied: sie waren zusätzlich noch für den Schutz der Stadt und der Bewohnenden verantwortlich, deshalb gehörten Schießübungen zu den täglichen Aufgaben der Schützen. Doch auch sie folgten den Verpflichtungen einer Bruderschaft, gemeinsame Messfeiern ihres Patrons zu besuchen, Prozessionen schützend zu begleiten und sich um das Totengedächtnis eines verstorbenen Bruders zu kümmern.

 

Die beiden Weltkriege brachten dann eine neue Dimension des Leidens mit enormen Opferzahlen. Vermutlich war dies einer der Gründe dafür, dass sich in der Folge dieser Kriege eine neue, öffentliche und gemeinschaftliche Form der Trauer- und Erinnerungskultur entwickelte: Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden erstmals flächendeckend in ganz Deutschland Kriegerdenkmäler und das Totengedenken wurde zum festen Bestandteil vieler Veranstaltungen. Auch heute ist die Ehrung der Toten fester Bestandteil des offiziellen und inoffiziellen Programms der Schützenfeste. In Neuss beispielsweise gedenken die Schützen zu Beginn des Festes in einer feierlichen Zeremonie der Verstorbenen und legen am Denkmal vor dem Zeughaus einen Kranz nieder. In anderen Orten wird nach dem Besuch des Gottesdienstes am Sonntagmorgen, bei dem auch der Verstorbenen gedacht wird, ein Kranz am örtlichen Ehrenmal abgelegt. Und meistens wird auch am Volkstrauertag ein Kranz für die Verstorbenen niedergelegt. Und auch heute noch finden sich in den Statuten und Satzungen von Schützenvereinen und Bruderschaften die Hinweise auf die Pflicht der Totenfürsorge der Mitglieder.

Foto: Anna Lutter

Kontakt

 

Rheinisches Schützenmuseum Neuss

Oberstraße 58–60
41460 Neuss

Tel.: 02131 / 904 144
Fax: 02131 / 524 26 67

Dr. Britta Spies
Museumsleitung
E-Mail: schuetzenmuseum@aol.com

Malaika Winzheim M.A.

Archivleitung

E-Mail: schuetzenarchiv@aol.com

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