
Frauen im Schützenwesen
Frauen als aktive Schützinnen sind in den meisten Vereinen im Rheinland immer noch eine Seltenheit. Das liegt jedoch nicht etwa daran, dass keine Nachfrage besteht, wie einige Beispiele zeigen: in den meisten Vereinen können Frauen als Mitglied einer Musikkapelle aktiv am Schützenfest teilnehmen, etwa im Rhein Kreis Neuss und in Düsseldorf. Im Raum Mönchengladbach gibt es mit den sogenannten Klompenfrauen eine Art Kompromiss, denn sie zählen nicht zu den aktiven Schützen, sondern bilden eine eigene Einheit, die fester Bestandteil des Schützenbrauchtums ist. Mancherorts ist es schlichtweg normal, dass Frauen als Schützinnen am Fest teilnehmen und auch auf den Königsvogel schießen, wie im Jahr 2017 in Fröndenberg geschehen.
Viele Vereine haben in der letzten Zeit die Formulierungen ihrer Satzungen dahingehend angepasst, dass jede Person aktives Mitglied werden kann. Daraufhin formierten sich Züge aus weiblichen Mitgliedern, wie etwa im Sommer 2022 die Herzdamen in Dormagen, die im Jahr 2023 das erste Mal am örtlichen Schützenfest teilnehmen werden. Andernorts werfen das Thema und der Umgang damit weiterhin Fragen auf. In Neuss wurde beim Schützenfest 2022 die Forderung laut „Reihe statt Rand – Frauen rein in den Verein“, initiiert von einem Zug aus dem Korps der Schützenlust. Bisher konnten Frauen zwar passives Mitglied des Neusser Bürger-Schützen-Vereins werden, doch nachdem die Satzung dahingehend geprüft wurde, musste auch dieser Vorstoß zurückgenommen werden. Nach der Ablehnung des Antrags auf zumindest passive Mitgliedschaft für Frauen auf der Jahreshauptversammlung im Dezember 2022, die bei einigen für Enttäuschung sorgte, wurde eine Satzungskommission einberufen. Ziel ist es, die Satzung zu prüfen und an entsprechenden Stellen zu modernisieren. Das bedeutet jedoch längst keine uneingeschränkte Teilnahme für Frauen.
Es ist zwar geplant, dass nun jede Person Mitglied im Neusser-Bürger-Schützen-Verein werden kann, aber traditionelle Elemente wie etwa die Teilnahme an den Paraden und Festzügen, soll weiterhin ausschließlich Männern vorbehalten bleiben. Frauen wären dann jedoch zumindest stimmberechtigtes Mitglied bei den Jahreshauptversammlungen und könnten bei Kassenangelegenheiten oder Satzungsänderungen mitentscheiden.